Kein Verkauf ohne Energieauweis

Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Sie als Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert.

Energieausweis beantragen

Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben konkrete Verkaufsabsichten? Nutzen Sie unabhängig von Ihren Vermarktungsabsichten unseren kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Energie und lassen Sie sich einen Energieausweis für Ihren Verkauf ausstellen. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen und nehmen anhand einer Checkliste alle wichtigen Daten auf. Anhand dieser Basis können wir Ihnen innerhalb von wenigen Tagen einen Energieausweis erstellen.

Lesen Sie auch hierzu unseren Ratgeber inklusive Checkliste!

 

VARIANTEN DES ENERGIEAUSWEISES

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.