Jetzt wird es Zeit! Die Abgabefrist für die Unterlagen zur Grundsteuer rückt näher.
Die Grundsteuererklärung muss von allen Eigentümern und Eigentümerinnen bis 31. Januar 2023 endgültig abgegeben werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Hier vorab schon mal die Grundlagen:
Was ist die Grundsteuer?
Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, die damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder die Verkehrs-Infrastruktur am Ort wie Straßen, Radwege oder Brücken finanzieren.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Die Grundsteuer wurde im Osten seit 1935 und im Westen seit 1964 mit den veralteten Grundstückswerten berechnet. Laut Bundesverfassungsgericht ist das ungerecht und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da sich die Grundstückswerte sehr unterschiedlich entwickelt haben.
Was muss ich angeben?
Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung (Grundsteuererklärung) machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind:
- das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,
- die Grundstücksfläche,
- der Bodenrichtwert und
- ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.
Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher.
Auf unserem Bewertungstool https://seeger-russwurm.immowissen.org/grundstuecksbewertung können Sie jetzt schon mal Ihr Grundstück grob bewerten lassen.
Weitere ausführliche Informationen und auch Berechnungsbeispiele finden Sie z. B. auf https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/
Quelle: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/
Hinweis: die o. g. Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.